Vom Betrieb bis zum ZDH: Fachverbände und Kammerorganisation ergänzen sich. Hier sehen Sie, wer welche Rolle übernimmt.
In einer Innung schließen sich selbstständige Betriebe eines oder verwandter Handwerke freiwillig zusammen. Sie fördert die gemeinsamen gewerblichen Interessen, fachliches Können und den Austausch. Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wirkt nach den Vorgaben der Handwerkskammer an der Ausbildung mit und nimmt Gesellenprüfungen ab, wenn sie von der Kammer dazu ermächtigt ist.
Landesinnungs- beziehungsweise Landesfachverbände bündeln Innungen eines oder verwandter Gewerke. Auf Bundesebene vertreten Bundesinnungsverbände oder Zentralfachverbände die fachlichen Interessen. Die genaue Bezeichnung und Struktur unterscheiden sich je nach Gewerk.
Zu den Aufgaben der Innungsverbände kann der Abschluss von Tarifverträgen gehören. Eine Innung kann selbst Tarifverträge schließen, soweit und solange der zuständige Innungsverband dies für ihren Bereich nicht bereits getan hat. Gewerkschaften vertreten bei Tarifverhandlungen die Arbeitnehmerseite.
Ihre Mitglieder sind die Innungen. Sie vertritt gemeinsame regionale Interessen und unterstützt die Innungen bei ihren Aufgaben und auf deren Ansuchen bei der Geschäftsführung. Vorstand und Aufgaben unserer Kreishandwerkerschaft stehen unter Über uns.
Die Handwerkskammer übernimmt die gesetzliche Selbstverwaltung im Kammerbezirk, etwa die Handwerksrolle und Aufgaben der beruflichen Bildung. Die Kammerzugehörigkeit ist von der freiwilligen Innungsmitgliedschaft unabhängig. Sie führt außerdem die gesetzlich vorgesehene Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.
Vereinfachte Darstellung · Stand November 2026.
ZDH: Aufbau der Handwerksorganisation ↗
Handwerksordnung: insbesondere §§ 52–58, 75, 79–82 und 86–90 ↗