Handwerksorganisation einfach erklärt

Was ist eine Kreis­handwerker­schaft?

Eine Kreishandwerkerschaft ist der regionale Zusammenschluss der Handwerksinnungen. Sie bündelt die Interessen unterschiedlicher Gewerke und unterstützt die Innungen bei ihrer täglichen Arbeit.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage sind die §§ 86 bis 89 der Handwerksordnung. In unserer Region verbindet die Kreishandwerkerschaft Traunstein-Berchtesgadener Land 13 Innungen aus zwei Landkreisen.

Was sie für das Handwerk tut

Interessen bündeln

Die Kreishandwerkerschaft vertritt die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und die gemeinsamen Anliegen ihrer Innungen. Sie steht im Austausch mit Behörden, Politik und anderen Einrichtungen der Region.

Innungen organisatorisch unterstützen

Sie unterstützt die örtlichen Innungen bei ihren Aufgaben und übernimmt deren Geschäftsführung. Dazu gehören hier beispielsweise Verwaltung, Organisation von Veranstaltungen sowie die Unterstützung von Vorstand und Ehrenamt.

Ausbildung und Betriebsalltag begleiten

Unsere Geschäftsstelle unterstützt bei Ausbildungsverträgen und Prüfungsorganisation, arbeitet mit Ausbildungsbetrieben und Schulen zusammen und stellt Informationen und Formulare bereit. Seminare, Nachwuchswerbung und Öffentlichkeitsarbeit ergänzen diese Arbeit. Welche Stelle im Einzelfall entscheidet, richtet sich nach der jeweiligen Zuständigkeit.

Innung, Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer – was ist der Unterschied?

Das eigene Gewerk

Innung

Hier schließen sich Betriebe eines oder verwandter Handwerke in einer Region freiwillig zusammen. Im Mittelpunkt stehen die fachlichen und wirtschaftlichen Anliegen ihres Gewerks.

Was ist eine Innung?
Die gemeinsame Region

Kreishandwerkerschaft

Ihre Mitglieder sind die Innungen. Sie verbindet die Gewerke vor Ort, unterstützt deren Organisation und vertritt gemeinsame regionale Interessen. Betriebe sind über ihre Innung eingebunden.

Der Kammerbezirk

Handwerkskammer

Sie übernimmt die gesetzliche Selbstverwaltung des Handwerks im größeren Kammerbezirk, etwa die Handwerksrolle und Aufgaben der beruflichen Bildung. Die Zugehörigkeit ist gesetzlich geregelt.

Rechtliche Grundlagen und Quellen
§ 86 – Zusammenschluss der Innungen§ 87 – Aufgaben der Kreishandwerkerschaft§ 88 – Mitgliederversammlung§ 89 – Rechtsstellung und Organisation§ 90 – HandwerkskammerUnsere Aufgaben in Traunstein und Berchtesgadener Land
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